Gemäss Art. 32 des Organisationsstatus der Römisch-Katholioschen Landeskirche des Kantons Aargau sind die folgenden Beschlüsse der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 300 Stimmberechtigten, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird.
Trakt. 1 Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018
Trakt. 3 Genehmigung Jahresrechnung der Kirchgemeinde für das Jahr 2018
Trakt. 4 Genehmigung Kreditabrechnung «Umsetzung Ausführungskonzept Geschichte»
Trakt. 5 Genehmigung Kreditantrag «Sanierung Laubsägelihuus, Stapferstrasse 15, Brugg»
Trakt. 6 Genehmigung Projektkredit «Zustandsbeurteilung des Kirchenzentrums St. Nikolaus
Brugg»
Trakt. 7 Genehmigung Kreditantrag «Erweiterung der Kindertagesstätte Tatzelwurm mit
einer dritten Kindergruppe»
Die Referendumsfrist läuft am 12. Juli 2019 ab. Ohne gegenteilige Mitteilung an dieser Stelle
erlangen die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist Rechtskraft.
Brugg, 5. Juni 2019 DIE KIRCHENPFLEGE
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