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1803: Niederlassungs- und Religionsfreiheit
Nach der Gründung des Kantons Aargau stand das bisher reformierte Gebiet auch fremden Katholiken offen. Keine Behörde durfte Zuzügern die Niederlassung verweigern und ihnen die Konfession vorschreiben. Brugger und Windischer Katholiken waren der Doppelpfarrei Birmenstorf/Gebenstorf zugeordnet. (Geschichte der Katholiken im Bezirk Brugg, S. 15)
Alte, paritätische Kirche von Gebenstorf (links) und Pfarrkirche Birmenstorf (rechts) ©Privatbesitz Max Rudolf, Birmenstorf
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