Gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche desKantons Aargau sind die
der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 300 Stimmberechtigten innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird. Dieser Bestimmung unterstehen folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung:
Trakt. 1 Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Juni 2019
Trakt. 3 Genehmigung der Stelle Jugendarbeiter*in für den Pastoralraum Region
Brugg-Windisch zur Aufnahme in den Stellenplan mit einem Pensum von
160%
Trakt. 4 Genehmigung Budget 2020 und Festsetzung des Steuerfusses auf 20%
Die Referendumsfrist läuft am 10. Januar 2020 ab. Ohne gegenteilige Mitteilung an dieser Stelle erlangen die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist Rechtskraft.
Brugg, 3. Dezember 2019 DIE KIRCHENPFLEGE
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