Gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des
Kantons Aargau sind die
der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 300 Stimmberechtigten
innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird.
Dieser Bestimmung unterstehen folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung:
Trakt. 1 Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021
Trakt. 2 Genehmigung Jahresrechnung 2021
Trakt. 3 Genehmigung Kreditabrechnung Zustandsbeurteilung Kirchenzentrum
St. Nikolaus Brugg
Trakt. 4 Genehmigung Dienstbarkeitsvertrag Überbaurecht für die Parzelle 710 /
Bahnhofstrasse, 5200 Brugg
Die Referendumsfrist läuft am 15. Juli 2022 ab. Ohne gegenteilige Mitteilung an dieser
Stelle erlangen die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist Rechtskraft.
DIE KIRCHENPFLEGE
Brugg, 9. Juni 2022
Kirchgemeindeversammlung vom 7.6.2022
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