Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025
Kirchenzentrum St. Maria Königin, Hauserstrasse 18, 5210 Windisch
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025
Gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau sind die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025 der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 300 Stimmberechtigten innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird.
Dieser Bestimmung unterstehen folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung:
Traktanden
- Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 03.06.2025
- Genehmigung Budget 2026 mit einem unveränderten Steuerfuss von 20%
- Genehmigung Kreditantrag «Beleuchtung Kirche St. Maria Königin, Windisch»
Die Referendumsfrist läuft am 9. Januar 2026 ab. Ohne gegenteilige Mitteilung an dieser Stelle erlangen die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist Rechtskraft.
Ersatz- und Ergänzungswahlen (Amtsperiode 2023–2026)
Mangels Kandidaten haben keine Wahlen stattgefunden.
Brugg, 3. Dezember 2025 DIE KIRCHENPFLEGE