Kirchgemeindeversammlung vom 2. Juni 2026
Kirchenzentrum St. Nikolaus, Pfarreisaal unter der Kirche, 5200 Brugg
Gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau sind die
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 2. Juni 2026
der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 300 Stimmberechtigten innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird. Dieser Bestimmung unterstehen folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung:
Traktanden
- Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 02. Dezember 2025
- Genehmigung Jahresrechnung der Kirchgemeinde für das Jahr 2025
- Genehmigung Nachtragskredit «Brandschutzmassnahmen Kirchenzentrum St. Maria Königin, Windisch»
- Genehmigung Kreditabrechnung «Neuer Kanalisationsanschluss Stapferstrasse 17, Brugg»
- Genehmigung «Erneuerung Leistungsvereinbarung mit der Caritas Aargau zur Führung des Kirchlichen Regionalen Sozialdienstes (KRSD) im Pastoralraum Region Brugg-Windisch»
- Genehmigung Antrag «Reduktion der Kirchenpflege um eine Person»
Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2026 ab. Ohne gegenteilige Mitteilung an dieser
Stelle erlangen die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist Rechtskraft.
Brugg, 3. Juni 2026 DIE KIRCHENPFLEGE